Datenschutz im Verein
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung



 

Zum 25.05.2018 trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die DSGVO sieht gegenüber dem bisher schon geltenden Datenschutz eine Reihe neuer Regelungen vor, insbesondere eine eindeutige Verantwortlichkeit innerhalb des Vereins bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten und für die Verwirklichung von Rechten der Personen, deren Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus gibt die DSGVO neben der Verpflichtung zum Datenschutz vor, dass dessen Einhaltung auch dokumentiert wird. Gerade diese Dokumentationen (Datenschutz-Richtlinie bzw. Datenschutzordnung / Verarbeitungsverzeichnis), aber auch die Information der Mitglieder über die Dart der Datenspeicherung im Verein (Hinweis im Mitgliedsantrag / Einwilligung Fotos) sollten unbedingt erstellt werden!

Generell haben alle Vereine die DSGVO zu beachten und umzusetzen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Dabei ist gleichgültig, wie groß der Verein ist, wie viele Personen Daten verarbeiten, wie viele personenbezogenen Daten in der Verarbeitung sind.In den FAQs zur Datenschutz-Grundverordnung haben wir einige Fragen zur DSGVO beantwortet.